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Heinsberger Volksbank AG
BLZ: 39061981
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Öffentliches Verfahrensverzeichnis

 


Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt in § 4g vor, dass durch den Beauftragten für den Datenschutz gegenüber jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen sind.
1. Name der verantwortlichen Stelle 

Heinsberger Volksbank AG


2. Vorstand 

Kurt Hauser, Dirk Cormann


3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung 

Norbert Schrey

Die Verarbeitung und Speicherung unserer Daten wurde gem. § 11 BDSG ausgelagert an: 

  • GAD Münster, GAD-Straße 2-6, 48163 Münster 
mit der technischen Abwicklung des Zahlungsverkehrs sind beauftragt: 

  • Bankenservice Kassel, Heinr.-Hertz-Str. 6, 34123 Kassel
  • WGZ BANK AG, Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf
mit der technischen Abwicklung der Wertpapiergeschäfte ist beauftragt: 

  • WGZ BANK AG, Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf  

4. Anschrift der verantwortlichen Stelle 

Hochstraße 112-114, 52525 Heinsberg


5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Betrieb von Bankgeschäften: Vertrieb, Verkauf, Verwaltung und Abwicklung von Dienstleistungen im Rahmen von Giro-, Spar- und Kredit-/Darlehnsverträgen, im Wertpapierdienstleistungsgeschäft und allen damit verbundenen Nebengeschäften, sowie Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen des genossenschaftlichen Finanzverbundes, insbesondere mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (BSH) sowie der Union Investment Service Bank AG.

Durchführung der Erhebung, Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, das sind in erster Linie:

  • Personalien (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand und Beruf/Branche)
  • Einkommensdaten (Lohn, Gehalt, Nebentätigkeit)
  • Vermögensdaten (Kontoguthaben, Wertpapiere, Immobilien)
  • Vertragsdaten (Kredit- und Versicherungsverträge)
  • beabsichtigte Nutzung und zu erwartende Umsätze eröffneter Konten
  • Herkunft von Vermögensgegenständen
  • Daten des Zahlungsverkehrs, wie z.B. regelmäßig wiederkehrende Empfänger und/oder Auftraggeber
  • Angaben zu der Branche von Geschäftspartnern, in der diese tätig sind 
für eigene Zwecke, sowie im Auftrag gemäß der Dienstleistungsvereinbarungen innerhalb des Verbundes. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Daten zum Teil auf der Grundlage von gesetzlichen Vorschriften (Abgabenordnung, Geldwäschegesetz, usw.) erhoben werden müssen. 

Videoüberwachung erfolgt zur Sammlung von Beweismitteln bei Banküberfällen, Betrugsfällen oder zum Nachweis von Verfügungen am Geldautomaten. 


6. Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten/Datenkategorien 

Es werden im wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind:

  • Kunden, potentielle Kunden/Interessenten (i.w. Adressdaten, Identifikationsdaten, Vertragsdaten, Kontodaten, soweit zur Vertragsabwicklung erforderlich, Steuerdaten -Freistellungs- aufträge-, ggf. sonstige Daten, die für die ordnungsgemäße und sachgerechte Beratung in allen Produkten der Heinsberger Volksbank AG erforderlich sind)
  • Mitarbeiter, Bewerber, Vermittler-/Makleragenturen (i.w. zur Personalverwaltung und -steuerung, zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen)
  • Mietern (i.w. Adress- und Vertragsdaten)
  • Geschäftspartnern und Agenturen, Vermittler und Makler (i.w. Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten)
  • Lieferanten (i.w. Adress- und Funktionsdaten) und Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen (i.w. Kontaktkoordinaten sowie Betreuungsinformationen) 

7. Empfänger/Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
 

Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund vorrangiger gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Internen Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV). Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Speicherung und Verarbeitung der Daten, usw. (Auftragsdatenverarbeitung). 


8. Regelfristen für die Löschung der Daten 

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Konto-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen. 


9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten 

Im Rahmen von Geschäften mit Wertpapieren US-Amerikanischer Emittenten, ist die Heinsberger Volksbank AG zur Meldung von Ertrags- und/oder Kundendaten in die USA verpflichtet. Im Übrigen erfolgt eine Übermittlung an Drittstaaten lediglich zur Ausführung eines Kundenauftrages.

Der Datenschutzbeauftragte
Stand: Dezember 2009