Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt in § 4g vor, dass durch den Beauftragten für den Datenschutz gegenüber jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen sind.
1. Name der verantwortlichen Stelle
Heinsberger Volksbank AG
2. Vorstand
Kurt Hauser, Dirk Cormann
3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Norbert Schrey
Die Verarbeitung und Speicherung unserer Daten wurde gem. § 11 BDSG ausgelagert an:
4. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Hochstraße 112-114, 52525 Heinsberg
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Betrieb von Bankgeschäften: Vertrieb, Verkauf, Verwaltung und Abwicklung von Dienstleistungen im Rahmen von Giro-, Spar- und Kredit-/Darlehnsverträgen, im Wertpapierdienstleistungsgeschäft und allen damit verbundenen Nebengeschäften, sowie Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen des genossenschaftlichen Finanzverbundes, insbesondere mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (BSH) sowie der Union Investment Service Bank AG.
Durchführung der Erhebung, Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, das sind in erster Linie:
Videoüberwachung erfolgt zur Sammlung von Beweismitteln bei Banküberfällen, Betrugsfällen oder zum Nachweis von Verfügungen am Geldautomaten.
6. Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten/Datenkategorien
Es werden im wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind:
7. Empfänger/Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund vorrangiger gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Internen Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV). Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Speicherung und Verarbeitung der Daten, usw. (Auftragsdatenverarbeitung).
8. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Konto-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.
9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Im Rahmen von Geschäften mit Wertpapieren US-Amerikanischer Emittenten, ist die Heinsberger Volksbank AG zur Meldung von Ertrags- und/oder Kundendaten in die USA verpflichtet. Im Übrigen erfolgt eine Übermittlung an Drittstaaten lediglich zur Ausführung eines Kundenauftrages.
Der Datenschutzbeauftragte
Stand: Dezember 2009
Heinsberger Volksbank AG
2. Vorstand
Kurt Hauser, Dirk Cormann
3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Norbert Schrey
Die Verarbeitung und Speicherung unserer Daten wurde gem. § 11 BDSG ausgelagert an:
- GAD Münster, GAD-Straße 2-6, 48163 Münster
- Bankenservice Kassel, Heinr.-Hertz-Str. 6, 34123 Kassel
- WGZ BANK AG, Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf
- WGZ BANK AG, Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf
4. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Hochstraße 112-114, 52525 Heinsberg
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Betrieb von Bankgeschäften: Vertrieb, Verkauf, Verwaltung und Abwicklung von Dienstleistungen im Rahmen von Giro-, Spar- und Kredit-/Darlehnsverträgen, im Wertpapierdienstleistungsgeschäft und allen damit verbundenen Nebengeschäften, sowie Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen des genossenschaftlichen Finanzverbundes, insbesondere mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (BSH) sowie der Union Investment Service Bank AG.
Durchführung der Erhebung, Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, das sind in erster Linie:
- Personalien (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand und Beruf/Branche)
- Einkommensdaten (Lohn, Gehalt, Nebentätigkeit)
- Vermögensdaten (Kontoguthaben, Wertpapiere, Immobilien)
- Vertragsdaten (Kredit- und Versicherungsverträge)
- beabsichtigte Nutzung und zu erwartende Umsätze eröffneter Konten
- Herkunft von Vermögensgegenständen
- Daten des Zahlungsverkehrs, wie z.B. regelmäßig wiederkehrende Empfänger und/oder Auftraggeber
- Angaben zu der Branche von Geschäftspartnern, in der diese tätig sind
Videoüberwachung erfolgt zur Sammlung von Beweismitteln bei Banküberfällen, Betrugsfällen oder zum Nachweis von Verfügungen am Geldautomaten.
6. Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten/Datenkategorien
Es werden im wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind:
- Kunden, potentielle Kunden/Interessenten (i.w. Adressdaten, Identifikationsdaten, Vertragsdaten, Kontodaten, soweit zur Vertragsabwicklung erforderlich, Steuerdaten -Freistellungs- aufträge-, ggf. sonstige Daten, die für die ordnungsgemäße und sachgerechte Beratung in allen Produkten der Heinsberger Volksbank AG erforderlich sind)
- Mitarbeiter, Bewerber, Vermittler-/Makleragenturen (i.w. zur Personalverwaltung und -steuerung, zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen)
- Mietern (i.w. Adress- und Vertragsdaten)
- Geschäftspartnern und Agenturen, Vermittler und Makler (i.w. Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten)
- Lieferanten (i.w. Adress- und Funktionsdaten) und Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen (i.w. Kontaktkoordinaten sowie Betreuungsinformationen)
7. Empfänger/Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund vorrangiger gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Internen Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV). Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Speicherung und Verarbeitung der Daten, usw. (Auftragsdatenverarbeitung).
8. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Konto-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.
9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Im Rahmen von Geschäften mit Wertpapieren US-Amerikanischer Emittenten, ist die Heinsberger Volksbank AG zur Meldung von Ertrags- und/oder Kundendaten in die USA verpflichtet. Im Übrigen erfolgt eine Übermittlung an Drittstaaten lediglich zur Ausführung eines Kundenauftrages.
Der Datenschutzbeauftragte
Stand: Dezember 2009

