Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungs-Gesetz sind Banken ab dem 01. Juli 2011 verpflichtet, Ihnen als Kunde im Rahmen einer Anlageberatung, die eine Kaufempfehlung für ein bestimmtes Finanzinstrument beinhaltet, vor dem Abschluss des entsprechenden Geschäfts ein kurzes und leicht verständliches Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen.
Bei diesem handelt es sich entweder um das jeweilige „Produktinformationsblatt über Finanzprodukte nach Wertpapierhandelsgesetz“ oder im Fall eines Investmentfonds um die jeweiligen „Wesentlichen Anlegerinformationen“.
Das Produktinformationsblatt gibt einen Überblick über die wesentlichen Informationen zu dem empfohlenen Finanzprodukt, damit Sie als Kunde die Funktionsweise, Risiken und Kosten einschätzen können.
Mit dieser Maßnahme ist ein wichtiger Baustein für einen verbesserten Anlegerschutz gesetzlich gesichert worden. Durch das Produktinformationsblatt werden Sie als Bankkunde nicht nur besser in die Lage versetzt, ein empfohlenes Finanzprodukt einzuschätzen, sondern auch verschiedene Finanzprodukte miteinander vergleichen zu können.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen stellen wir sowohl bei einer persönlichen, als auch bei einer telefonischen Beratung sicher, dass Ihnen das Produktinformationsblatt rechtzeitig vor Ordererteilung zur Verfügung steht. Auch wir möchten, dass Sie die von uns konkret empfohlenen Produkte in ihrer Funktionsweise verstehen und Ihre Anlageentscheidung abwägen können.
Selbstverständlich beantwortet Ihr/e Kundenberater/in gerne Ihre weiteren Fragen zu dem neuen Produktinformationsblatt sowie zu den damit verbundenen Veränderungen in der Anlageberatung.
Wir als Ihre Heinsberger Volksbank AG möchten Ihnen eine größtmögliche Transparenz in der Vermögensanlage bieten, damit Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.